Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung?
Eheverträge
Eheverträge werden im Idealfall vor der Ehe geschlossen, können jedoch auch noch während der Ehe vereinbart werden. Die meisten Regelungen in einem Ehevertrag sind formbedürftig und müssen notariell beurkundet werden. Empfehlenswert ist es, sich bereits vor der Eheschließung beraten zu lassen über die rechtlichen Konsequenzen einer Ehe. Die Menschen planen akribisch ihre Hochzeit vom Lokal über den Champagner und Blumenschmuck. Sie gehen dabei vertragliche Verbindlichkeiten ein, sind sich allerdings nicht bewusst, dass sie mit der Eheschließung ebenfalls vertragliche Verpflichtungen eingehen, nämlich die, die gesetzlich vorgegeben sind.
Das klingt alles nicht nur unromantisch – das ist es auch!
Schließlich muss bei einer Beratung vor der Hochzeit der hypothetische Fall des Scheiterns der Ehe gedanklich mit einbezogen werden. Die allermeisten geschiedenen Paare hätten unbedingt einen Ehevertrag vor der Ehe geschlossen, hätten sie gewusst, welche Themen, Kosten und streitigen Auseinandersetzungen später auf sie zukommen. Außerdem sind die gesetzlichen Folgen einer Trennung und Scheidung nicht immer von den Eheleuten gewünscht und sollten rechtzeitig vor einer Eheschließung den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
Ein Ehevertrag eröffnet die Möglichkeit, die Folgen bei Trennung und Scheidung eigenverantwortlich und auch abweichend von den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu regeln. Eheverträge können helfen, spätere Konflikte zu vermeiden. Vertrag kommt von "vertragen".
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ist empfehlenswert, wenn die Eheleute sich trennen oder bereits getrennt leben und die Durchführung eines Ehescheidungsverfahrens in Betracht ziehen.
Einzelne Problembereiche - zum Beispiel die Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens, der Unterhalt und/oder ein Zugewinnausgleich - sollten möglichst vor der Scheidung einvernehmlich und gütlich geregelt sein. Ist dies zwischen den Ehegatten möglich, kann (oftmals) auf die Bevollmächtigung eines zweiten Rechtsanwaltes verzichtet werden, wodurch eine nicht unerhebliche Gebührenersparnis erreicht wird. Selbst wenn beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind, ist eine einvernehmliche Lösung emotional, aus Gründen der Zeitersparnis und auch aus Kostengründen einer streitigen (gerichtlichen) Auseinandersetzung vorzuziehen. Das Ergebnis des Einigungsprozesses kann in einer notariellen Vereinbarung rechtlich verbindlich festgehalten werden.
Die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ist ebenfalls ein Ehevertrag, jedoch abgeschlossen während der möglicherweise bereits gescheiterten Ehe und nicht zu Beginn oder während intakter Ehe.