Verhandeln Sie Ihre Zukunft selbst!
Warum tun sich Menschen das an? Warum vergeuden sie Zeit, Energie und Geld, anstatt ihre Ressourcen in lohnendere Projekte zu investieren als in eine streitige Trennung und Scheidung ? Gibt es den Weg einer würdevollen und nicht in sämtlichen Lebensbereichen ausufernden Trennung?
Ich behaupte: Ja, es gibt diesen Weg! Sie müssen ihn allerdings gehen WOLLEN!
Das Herzstück der von mir favorisierten Lösung klingt simpel, ist dennoch anspruchsvoll:
Behalten Sie Ihre Emotionen im Griff und tragen Sie mehr Eigenverantwortung während des Trennungsgeschehens.
Finden Sie selbst die Lösung Ihrer Konflikte und Themen! Lassen Sie nicht Gerichte, Gutachter, das Jugendamt oder wen auch immer über Ihr Leben und Ihre Zukunft entscheiden! Glauben Sie wirklich, dass Sie vor Gericht stets recht bekommen, selbst wenn Sie recht haben? Die allermeisten familiengerichtlichen Verfahren enden mit einem Vergleich. Die Verfahrensbeteiligten müssen wechselseitig nachgeben. Warum kürzen Sie den Weg nicht ab - sparen Zeit, Nerven und Geld und finden selbst eine Lösung? Selbstverständlich haben Sie keine Erfahrung und sind unsicher, weil Sie möglicherweise noch nie geschieden wurden und nichts falsch machen möchten. Greifen Sie auf meine langjährige Erfahrung und Kompetenz als Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin und Coach zurück. Ich verspreche nicht, dass der Weg leicht sein wird, doch ich mache es Ihnen so einfach wie möglich.
Der Ablauf:
- Kontakt: Rufen Sie mich zu einem kostenfreien und unverbindlichen Orientierungsgespräch am Telefon an (0211-863 9210).
- Beratung: In der darauf folgenden Erstberatung erfolgt neben einer ausführlichen rechtlichen Beratung eine Ziel- und Konfliktanalyse. Welche Themen sind zu klären? Wie sehen Ihre Vorstellungen aus? Wo stehen Sie im Idealfall, wenn Ihre Trennung und Scheidung optimal verlaufen wäre?
- Bearbeitungsphase: In dieser Zeit finden Sie mit meiner Unterstützung selbst eine tragfähige Lösung für die anstehenden Themenbereiche. Jede Trennung ist individuell. Die Methoden der Sachbearbeitung sollten nicht schematisiert werden. In den meisten Fällen werden mir die notwendigen Unterlagen eingereicht, um Unterhalt und/oder Zugewinnausgleichsforderungen berechnen zu können. Bei anderen Themen, wie Hausratsteilung, Vermögensauseinandersetzung etc. unterstütze ich mit konstruktiven Vorschlägen. Eine zielführende Kommunikation zwischen den Ehegatten sollte möglich sein. In diesem Fall kann den Beteiligten ein endloser, anstrengender und manchmal existenzvernichtender Rosenkrieg erspart bleiben.
- Mediation/Therapie/Coaching: In Einzelfällen hat sich die unterstützende Einbeziehung eines Mediators/einer Mediatorin zu einzelnen "Streitthemen" als hilfreich erwiesen. Anwälte dürfen nicht gleichzeitig als Parteivertreter und Mediatoren in ein und demselben Fall tätig sein. Eine externe Mediation (eventuell auch nur zu einem bestimmten Streitpunkt) ist im Vergleich zu einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung mit zwei Bevollmächtigten eine kostengünstige und oftmals zielführende Intervention. Manchmal liegen die Themen tiefer und sollten von einem Therapeuten, Psychologen und/oder Coach professionell „angeschaut“ und bearbeitet werden. Wenn Sie gestärkt aus Ihrer Trennungssituation herauskommen wollen, dann nehmen Sie im Bedarfsfall parallel und zusätzlich externe Hilfe in Anspruch.
- Einigung: Haben Sie den Einigungsprozess erfolgreich absolviert kann das Ergebnis der Einigung in einem Vertrag festgehalten werden. Der andere Ehegatte hat jederzeit die Möglichkeit, den Vertragsentwurf von einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin seines Vertrauens nochmals prüfen zu lassen. In aller Regel ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Mit der notariell beurkundeten Vereinbarung haben Sie sämtliche Scheidungsfolgen rechtsverbindlich geregelt. Das Gericht muss dann nur noch zur Durchführung des Ehescheidungsverfahrens angerufen werden.
FAQ‘s:
Muss ich mit meinem Partner/meiner Partnerin bereits einig sein bei den Themen Unterhalt, Zugewinn etc., um das Konzept nutzen zu können?
Klare Antwort: „Jein“! Wenn Sie nicht mehr miteinander kommunizieren können, wenn einer von Ihnen möglichst viel „rausholen“ will und der/die andere möglichst „nichts bezahlen“ möchte, dann ist das Konzept nichts für Sie. Das Motto sollte lauten: Bleiben Sie fair. Geben Sie, was Sie können und nehmen Sie, was Sie brauchen. Übernehmen Sie Eigenverantwortung. Zahlreiche Menschen wissen nicht, wo und wie sie einzelne Themen anpacken sollen und wie die Rechtslage ist. Ich stelle bei Bedarf -zum Beispiel- ein Kurzgutachten zum Thema Unterhalt zur Verfügung, aus welchem sich die einigungsrelevanten Themen ergeben und gebe Tipps, wie eine Einigung aussehen könnte.
Was ist, wenn ich gar keinen Unterhalt, Zugewinn etc. geltend machen und nur geschieden werden möchte?
Wenn Sie Ihre Rechte kennen und nicht geltend machen möchten oder es sich für Sie nicht lohnt, diese geltend zu machen, dann ist das völlig in Ordnung. Sie haben in diesem Fall den günstigsten, schnellsten und einfachsten Weg einer Trennung und Scheidung gewählt. Füllen Sie einfach das Online Formular aus oder rufen mich an.
Mein Ehepartner/meine Ehepartnerin ist boshaft, narzisstisch, streitsüchtig und/oder hat eine krankhafte Störung. Wir können nicht miteinander kommunizieren. Kann ich das Konzept trotzdem nutzen?
Klare Antwort: NEIN! Es gibt Menschen, die leben gerne im Streit und haben ihre Emotionen nicht im Griff. In diesen Fallkonstellationen hilft kein Konzept. Gerichte und Anwälte können keine Menschen ändern. Es muss eine grundsätzliche Bereitschaft zur Einigung und Fähigkeit zur respektvollen Kommunikation von beiden Eheleuten vorhanden sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer streitigen und einer einvernehmlichen Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Rechtsbeistand besteht kein Streit in Bezug auf die Themen Unterhalt, Wohnung, Umgangsrecht etc. Die Eheleute sind sich in den wesentlichen Themen einig und nur das Ehescheidungsverfahren (nebst ggfs. dem Versorgungsausgleich) sind gerichtlich zu regeln. Dies geschieht entweder weil die Eheleute sich bereits einig sind, weil sie nichts regeln möchten oder es nichts zu regeln gibt. Oder sie haben sich mit externer, bzw. anwaltlicher Unterstützung geeinigt. Wie auch immer: Die Variante „einvernehmliche Scheidung“ hat den Vorteil, dass die Eheleute sich die Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe regelmäßig teilen und die Kosten für einen weiteren Rechtsbeistand sparen.
Was geschieht, wenn ich mich für das Konzept entschieden habe und dann wird das Ganze doch noch streitig?
Manchmal „kippt“ die Stimmung. Dann muss das Verfahren eben mit allen Konsequenzen streitig weitergeführt werden. Damit ist in aller Regel nichts verloren. Ein von Ihnen beauftragter Anwalt ist und bleibt Parteivertreter.
Kann ich meinen Ehepartner/meine Ehepartnerin zur Erstberatung mitnehmen?
Bitte kommen Sie zum ersten Termin alleine oder in Begleitung eines Freundes/Freundin, Bruder/Schwester, Eltern etc. Als Rechtsanwältin bin und bleibe ich Parteivertreterin. Anwälte dürfen nicht beide Ehegatten gleichzeitig im Scheidungsverfahren und den Folgesachen vertreten. Bei einem weiteren Besprechungstermin dürfen Sie Ihren Partner/Partnerin selbstverständlich mitbringen. Mit Ihrem Einverständnis können sämtliche Themen offen angesprochen und diskutiert werden. Ich bin jedoch gehalten, meine Rolle als Parteivertreterin offenzulegen. So sind die Regeln und daran halte ich mich.
Was kostet es, wenn ich das Konzept in Anspruch nehme?
Sie profitieren von meiner Expertise als Fachanwältin, Mediatorin und Coach. Ich vereinbare ein Stundenhonorar, rechne jedoch mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Wenn Sie es schaffen, sich zu einigen, teilen sich die Eheleute aufgrund interner Vereinbarung die anfallenden Kosten. Man könnte sagen, je weniger es anwaltlich zu regeln, bzw. zu klären gibt, desto kostengünstiger wird die (einvernehmliche) Scheidung für beide Ehegatten.
Beziehungen und Familien werden durch eine Scheidung nicht "gelöscht".
Es ist Ihr Leben, Ihre Zukunft, Ihr Geld. Und es ist Ihre ENT- Scheidung.