Court is the last resort!

Der Weg zur gütlichen Einigung

Verhandeln Sie Ihre Zukunft selbst!

Warum tun sich Menschen das an? Warum vergeuden sie Zeit, Energie und Geld, anstatt ihre Ressourcen in lohnendere Projekte zu investieren als in eine streitige Trennung und Scheidung ? Gibt es den Weg einer würdevollen und nicht in sämtlichen Lebensbereichen ausufernden Trennung?

Ich behaupte: Ja, es gibt diesen Weg! Sie müssen ihn allerdings gehen WOLLEN!

Das Herzstück der von mir favorisierten Lösung klingt simpel, ist dennoch anspruchsvoll:

Behalten Sie Ihre Emotionen im Griff und tragen Sie mehr Eigenverantwortung während des Trennungsgeschehens.

Finden Sie selbst die Lösung Ihrer Konflikte und Themen! Lassen Sie nicht Gerichte, Gutachter, das Jugendamt oder wen auch immer über Ihr Leben und Ihre Zukunft entscheiden! Glauben Sie wirklich, dass Sie vor Gericht stets recht bekommen, selbst wenn Sie recht haben? Die allermeisten familiengerichtlichen Verfahren enden mit einem Vergleich. Die Verfahrensbeteiligten müssen wechselseitig nachgeben. Warum kürzen Sie den Weg nicht ab - sparen Zeit, Nerven und Geld und finden selbst eine Lösung? Selbstverständlich haben Sie keine Erfahrung und sind unsicher, weil Sie möglicherweise noch nie geschieden wurden und nichts falsch machen möchten. Greifen Sie auf meine langjährige Erfahrung und Kompetenz als Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin und Coach zurück. Ich verspreche nicht, dass der Weg leicht sein wird, doch ich mache es Ihnen so einfach wie möglich.

Der Ablauf:

  1. Kontakt: Rufen Sie mich zu einem kostenfreien und unverbindlichen Orientierungsgespräch am Telefon an (0211-863 9210).
  2. Beratung: In der darauf folgenden Erstberatung erfolgt neben einer ausführlichen rechtlichen Beratung eine Ziel- und Konfliktanalyse. Welche Themen sind zu klären? Wie sehen Ihre Vorstellungen aus? Wo stehen Sie im Idealfall, wenn Ihre Trennung und Scheidung optimal verlaufen wäre?
  3. Bearbeitungsphase: In dieser Zeit finden Sie mit meiner Unterstützung eine tragfähige Lösung für die anstehenden Themenbereiche. Ist eine zielführende Kommunikation zwischen den Ehegatten möglich, kann den Beteiligten ein endloser, anstrengender und manchmal existenzvernichtender Rosenkrieg erspart bleiben. Jede Trennung und jede Familie ist individuell. Die Methoden der Sachbearbeitung sollten nicht schematisiert angewendet werden. In Einzelfällen hat sich die unterstützende Einbeziehung eines Mediators/einer Mediatorin zu einzelnen "Streitthemen" als hilfreich erwiesen. Anwälte dürfen nicht gleichzeitig als Parteivertreter und Mediatoren in ein und demselben Fall tätig sein.
  4. Einigung: Haben Sie den Einigungsprozess erfolgreich absolviert kann das Ergebnis der Einigung von mir in einem Vertrag festgehalten werden. Der andere Ehegatte hat jederzeit die Möglichkeit, den Vertragsentwurf von einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin seines Vertrauens nochmals prüfen zu lassen. In aller Regel ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Mit der notariell beurkundeten Vereinbarung haben Sie sämtliche Scheidungsfolgen rechtsverbindlich geregelt. Das Gericht muss dann nur noch zur Durchführung des Ehescheidungsverfahrens angerufen werden.

FAQ‘s:

Muss ich mit meinem Partner/meiner Partnerin bereits einig sein bei den Themen Unterhalt, Zugewinn etc., um das Konzept nutzen zu können?

Nein, es ist Sinn und Zweck dieses Konzeptes, dass Sie zum einen durch den Einigungsprozess geführt werden, zum anderen diesen eigenverantwortlich leiten. Zahlreiche Menschen wissen nicht, wo und wie sie einzelne Themen anpacken sollen und wie die Rechtslage ist. Ich stelle bei Bedarf zum Beispiel ein Kurzgutachten zum Thema Unterhalt zur Verfügung, aus welchem sich die einigungsrelevanten Themen ergeben und gebe Tipps, wie eine Einigung aussehen könnte.

Was ist, wenn ich gar keinen Unterhalt, Zugewinn etc. geltend machen und nur geschieden werden möchte?

Wenn Sie Ihre Rechte kennen und nicht geltend machen möchten oder es sich für Sie nicht lohnt, diese geltend zu machen, dann ist das völlig in Ordnung. Sie haben in diesem Fall den günstigsten, schnellsten und einfachsten Weg einer Trennung und Scheidung gewählt.

Mein Ehepartner/meine Ehepartnerin ist boshaft, narzisstisch, streitsüchtig und/oder hat eine krankhafte Störung. Wir können nicht miteinander kommunizieren. Kann ich das Konzept trotzdem nutzen?

Klare Antwort: NEIN! Es gibt Menschen, die leben gerne im Streit und haben ihre Emotionen nicht im Griff. In diesen Fallkonstellationen hilft kein Konzept. Es muss eine grundsätzliche Bereitschaft zur Einigung und Fähigkeit zur respektvollen Kommunikation von beiden Eheleuten vorhanden sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer streitigen und einer einvernehmlichen Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Rechtsbeistand besteht kein Streit in Bezug auf die Themen Unterhalt, Wohnung, Umgangsrecht etc. Die Eheleute sind sich in den wesentlichen Themen einig und nur das Ehescheidungsverfahren (nebst ggfs. dem Versorgungsausgleich) sind gerichtlich zu regeln. Dies geschieht entweder weil die Eheleute sich bereits einig sind, weil sie nichts regeln möchten oder es nichts zu regeln gibt. Oder sie haben sich mit externer Unterstützung geeinigt. Wie auch immer: Die Variante „einvernehmliche Scheidung“ hat den Vorteil, dass die Eheleute sich die Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe regelmäßig teilen und die Kosten für einen weiteren Rechtsbeistand sparen.

Was geschieht, wenn ich mich für das Konzept entschieden habe und dann wird das Ganze doch noch streitig?

Manchmal „kippt“ die Stimmung. Dann muss das Verfahren eben mit allen Konsequenzen streitig weitergeführt werden. Damit ist in aller Regel nichts verloren. Ein von Ihnen beauftragter Anwalt ist und bleibt Parteivertreter.

Kann ich meinen Ehepartner/meine Ehepartnerin zur Erstberatung mitnehmen?

Bitte kommen Sie zum ersten Termin alleine oder in Begleitung eines Freundes/Freundin, Bruder/Schwester, Eltern etc. Als Rechtsanwältin bin und bleibe ich Parteivertreterin. Anwälte dürfen nicht beide Ehegatten gleichzeitig im Scheidungsverfahren und den Folgesachen vertreten. Ihr Partner/Ihre Partnerin profitiert über Sie als mein Mandant/meine Mandantin von dem Konzept, wenn Sie es wünschen und er/sie bereit ist, sich darauf einzulassen. Bei einem weiteren Besprechungstermin dürfen Sie Ihren Partner/Partnerin selbstverständlich mitbringen. Mit Ihrem Einverständnis können sämtliche Themen offen angesprochen und diskutiert werden. Ich bin jedoch gehalten, meine Rolle als Parteivertreterin offenzulegen. So sind die vorgegebenen Regeln und daran halte ich mich.

Was kostet es, wenn ich das Konzept in Anspruch nehme?

Sie profitieren von meiner Expertise als Fachanwältin, Mediatorin und Coach. Es werden keine Extrakosten verlangt. Ich vereinbare ein Stundenhonorar, rechne jedoch mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Wenn Sie es schaffen, sich zu einigen, teilen sich die Eheleute aufgrund interner Vereinbarung die anfallenden Kosten. Bei notarieller Beurkundung einer Vereinbarung rechne ich in aller Regel nach dem Gegenstandswert der Urkunde ab, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Man könnte sagen, je weniger es anwaltlich zu regeln, bzw. zu klären gibt, desto kostengünstiger wird die Scheidung für beide Ehegatten.

Beziehungen und Familien werden durch eine Scheidung nicht "gelöscht".

Es ist Ihr Leben, Ihre Zukunft, Ihr Geld. Und es ist immer Ihre ENT- Scheidung.