Hilfe bei Trennung und Scheidung

Systemisches Scheidungsmanagement

Neue Wege bei Trennung und Scheidung

Das Konzept setzt frühzeitig an, möglichst bevor die von den Ehegatten bevollmächtigten Anwälte den erlernten Weg der Verfahrensführung beschreiten. Ziel: qualifizierten familienrechtlichen Rechtsbeistand, emotionale und mentale Unterstützung bei Zielklärung und Umsetzung der anstehenden Regelungen, Guideline für einen selbstbestimmten Weg in eine neue Zukunft. Methoden: juristische Beratung und Sachbearbeitung, Unterstützung auf dem Weg zur einvernehmlichen Scheidung, bei Bedarf: Coaching, Briefing, Training, persönlicher und umfassender Support.

Sie haben die Entscheidung zur Trennung/Scheidung Ihrer Ehe getroffen? Sie streben keinen „Rosenkrieg“ an und suchen ein „Full Service Angebot“? Jahre andauernde, kostenintensive, Zeit- und Kräfteraubende gerichtliche Auseinandersetzungen sollen möglichst vermieden werden?

Dann könnte Sie dieses Konzept interessieren!

Die emotionale Seite der Trennung kommt bei der klassischen anwaltlichen Arbeit meist zu kurz. Anwälte haben „Anwalt“ gelernt, also den Umgang mit "Streitgegenständen", nicht mit Konflikten und Emotionen. Zahlreiche gerichtliche Verfahren sind emotional initiiert und können rein juristisch nicht nicht zufriedenstellend gelöst werden. So mancher Ehegatte hätte im Nachhinein den gerichtlichen Weg nicht beschritten, wenn er/sie vorher Dauer, Stress, Kosten und den tatsächlichen Ausgang gekannt hätte. Ich bin aufgrund meiner Zusatzqualifikationen in der Lage, meine Mandanten in kürzerer Zeit, mit einem geringeren Kostenaufwand und mehr Eigenverantwortung auf dem Weg zu einer friedlichen Lösung zu begleiten.

Vorteile im Überblick:

  • Unser Rechtssystem nimmt keine Rücksicht auf die emotionale Seite von Trennung und Scheidung. Ich beziehe Interventionen ein, die stabilisieren und helfen, aus der Lebenskrise eine Lebenschance zu gestalten.
  • Es werden Wege aufgezeigt, wie Eheleute trotz Verletzungen einen wertschätzenden Umgang miteinander finden können.
  • Das Konzept setzt früher an, noch bevor die Anwälte den rein juristisch geführten Weg beschreiten. Werden die Fronten nicht zu Beginn des Verfahrens verhärtet, erzielt man andere und meist bessere Ergebnisse.
  • Trennung und Scheidung bedeuten extremen Stress für das System Mensch. Ein Neubeginn in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen und in emotionaler Stabilität ist erstrebenswerter als ein jahrelanger Rosenkrieg mit ungewissem Ausgang.
  • Die Kosten einer einvernehmlichen Trennung sind wesentlich günstiger als gerichtliche Auseinandersetzungen.
  • Jeder Ehegatte bleibt Herr des Verfahrens. Das Ergebnis des Einigungsprozesses ist ein eigenverantwortlicher Akt. Kein Ehegatte muss sich einer – unter Umständen nicht gewünschten- richterlichen Entscheidung unterordnen.
  • Sie profitieren von meiner Kompetenz durch Spezialisierung, da ich seit mehr als 20 Jahren ausschließlich im Familienrecht tätig bin und meine zahlreichen Zusatzausbildungen und Qualifikationen (Mediation, Coaching etc.) in den Einigungsprozess einfließen können ohne dass diese –üblicherweise gesondert berechenbaren Leistungen- zwingend extern in Anspruch genommen werden müssen.


Anmerkung: Die von mir angewendeten Methoden beschränken sich auf Interventionen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der familienrechtlichen Mandatsbearbeitung stehen. Manche Lebensthemen bedürfen einer (externen) tiefergehenden Analyse und/oder Begleitung.

Hinweis für jede Form einer einvernehmlichen Scheidung:

Im Zusammenhang mit einvernehmlichen Scheidungen fällt immer wieder der Satz: „Wir haben uns einen Anwalt genommen“. Das ist bei Ehescheidungsverfahren so nicht möglich. Der Rechtsanwalt ist und bleibt Parteivertreter. Möglich ist es, dass nur ein Ehegatte den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin mit der Durchführung des Ehescheidungsverfahrens beauftragt und sich die Ehegatten die Kosten für diesen Anwalt intern teilen. Es besteht die Möglichkeit, dass beide Ehegatten gemeinsam Besprechungstermine bei einem Rechtsanwalt wahrnehmen und mit "offenen Karten" gespielt wird. Der andere Ehegatte kann sich zu jedem Zeitpunkt begleitend von einem Rechtsanwalt auf der Basis eines Stundenhonorars beraten lassen und/oder einen Kollegen/eine Kollegin mit der eigenen Interessenvertretung beauftragen.

Möchten Sie wissen, wie Ihr Scheidungsverfahren ausgeht? Dann gestalten Sie es selber!